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   BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22   

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BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22 (https://dejure.org/2023,802)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2023 - 10 AZR 116/22 (https://dejure.org/2023,802)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 10 AZR 116/22 (https://dejure.org/2023,802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit - Fehlen einer Kürzungsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit - Fehlen einer Kürzungsvereinbarung

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 315 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, § 4a EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 4b EFZG, § 4a Satz 1 EFZG, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, §§ 614, 271 BGB, § 193 BGB, § 97 Abs. 1, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Vertragsbedingungen auf der Grundlage einer betrieblichen Übung als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Nicht behebbarer Zweifel als Ergebnis der Auslegung Allgemeiner ...

  • rewis.io

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit - Fehlen einer Kürzungsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit - Fehlen einer Kürzungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151 ; BGB § 315 ; EFZG § 3 Abs. 1
    Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Vertragsbedingungen auf der Grundlage einer betrieblichen Übung als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Nicht behebbarer Zweifel als Ergebnis der Auslegung Allgemeiner ...

  • datenbank.nwb.de

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit - Fehlen einer Kürzungsvereinbarung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgeld - trotz fortdauernder Arbeitsunfähigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld: Wann liegt betriebliche Übung vor?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Zahlung freiwilligen Weihnachtsgeldes trotz fortdauernder Arbeitsunfähigkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1392
  • NZA 2023, 633
  • NZA-RR 2023, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    b) Bei Zahlung einer über das arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt hinausgehenden Vergütung ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob sich der Arbeitgeber nur zu der konkreten Leistung (bspw. Gratifikation im Kalenderjahr) oder darüber hinaus auch für die Zukunft verpflichtet hat (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 11; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 11, BAGE 139, 156) .

    Eine vertragliche Bindung wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 12, aaO) .

    Für jährlich an die gesamte Belegschaft geleistete Gratifikationen ist insoweit die Regel aufgestellt worden, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 12 mwN, aaO) .

    Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 35 mwN, BAGE 139, 156) .

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    Die Leistung solcher Sonderzahlungen hängt dann nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Rn. 15; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 13, BAGE 140, 239) .

    (a) Macht die Zahlung einen wesentlichen Anteil der (jährlichen) Gesamtvergütung des Arbeitnehmers aus, ist anerkannt, dass es sich regelmäßig um Arbeitsentgelt handelt, das als Gegenleistung zur erbrachten Arbeitsleistung geschuldet wird (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 13; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 15, BAGE 140, 239) .

    Ein wesentlicher Anteil an der Gesamtvergütung in diesem Sinn ist allerdings nicht anzunehmen, wenn die Höhe der Sonderzahlung sich unterhalb eines Monatsentgelts und damit noch in der Größenordnung typischer Gratifikationen ohne Vergütungscharakter bewegt (vgl. für den Fall einer Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsentgelts BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20

    Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 16. Juni 2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 16. Juni 2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 44 mwN; 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 15) .

    cc) Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer unbeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle (st. Rspr., zB BAG 16. Juni 2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    b) Bei Zahlung einer über das arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt hinausgehenden Vergütung ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob sich der Arbeitgeber nur zu der konkreten Leistung (bspw. Gratifikation im Kalenderjahr) oder darüber hinaus auch für die Zukunft verpflichtet hat (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 11; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 11, BAGE 139, 156) .

    Vielmehr würde daraus lediglich folgen, dass die Arbeitgeberin keinen Leistungsanspruch in fester Höhe gewähren, sondern jedes Jahr neu nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) über die Höhe der Leistungen entscheiden will (vgl. zur Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung in unterschiedlicher Höhe BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 19) .

    (a) Macht die Zahlung einen wesentlichen Anteil der (jährlichen) Gesamtvergütung des Arbeitnehmers aus, ist anerkannt, dass es sich regelmäßig um Arbeitsentgelt handelt, das als Gegenleistung zur erbrachten Arbeitsleistung geschuldet wird (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 13; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 15, BAGE 140, 239) .

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    Die vom Arbeitsgericht vorgenommene Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (umfassend BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 30 mwN, BAGE 156, 38) ist im Rahmen der hier allein maßgeblichen Beschwer der Beklagten nicht zu beanstanden.

    Trägt eine Partei die für sie möglicherweise günstigen Umstände nicht hinreichend vor, lässt das die Wirksamkeit der richterlichen Leistungsbestimmung unberührt (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - aaO) .

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21

    Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sondervergütung

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    Die Norm erlaubt dem Arbeitgeber aber keine einseitige Kürzung von Sondervergütungen, sondern eröffnet nur die Möglichkeit, derartige Kürzungen durch individualrechtliche oder kollektivrechtliche Regelungen zu vereinbaren (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 21, BAGE 175, 275; allgM, vgl. zB HK-ArbR/Spengler 5. Aufl. EFZG § 4a Rn. 4; ErfK/Reinhard 23. Aufl. EFZG § 4a Rn. 2; HWK/Vogelsang 10. Aufl. § 4a EFZG Rn. 12; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG/AAG 8. Aufl. § 4a EFZG Rn. 25 f.) .

    Fehlt es an einer Kürzungsregelung, hat der Arbeitgeber das Risiko der unverminderten Zahlung zu tragen (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 125/21 - Rn. 21, BAGE 175, 275) .

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    Damit greift die dem Kläger als Vertragspartner günstigere Auslegung, also diejenige, die der Klage zum Erfolg verhilft (vgl. zuletzt BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 16; 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 - Rn. 13 ff.) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 16. Juni 2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 44 mwN; 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 15) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    Bei den durch betriebliche Übung begründeten Vertragsbedingungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. §§ 305 ff. BGB (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 14, BAGE 141, 324; 5. August 2009 - 10 AZR 483/08 - Rn. 13) .

    Auch eine mündliche oder durch betriebliche Übung begründete Vertragsbedingung, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 14, BAGE 141, 324; 5. August 2009 - 10 AZR 483/08 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    Bei den durch betriebliche Übung begründeten Vertragsbedingungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. §§ 305 ff. BGB (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 14, BAGE 141, 324; 5. August 2009 - 10 AZR 483/08 - Rn. 13) .

    Auch eine mündliche oder durch betriebliche Übung begründete Vertragsbedingung, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 14, BAGE 141, 324; 5. August 2009 - 10 AZR 483/08 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22
    Ein solcher Hinweis genügt für sich genommen nicht, um einen Anspruch auf die Leistung auszuschließen (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 - Rn. 16; 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 17) .

    Damit greift die dem Kläger als Vertragspartner günstigere Auslegung, also diejenige, die der Klage zum Erfolg verhilft (vgl. zuletzt BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 16; 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 - Rn. 13 ff.) .

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15

    Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00

    Sondervergütung - Kürzung bei Krankheit

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 793/11

    Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung

  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - 11 Sa 46/21

    Sonderzahlung - Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Synallagma - durchgehende

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    Bei Sonderzahlungen, die einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung ausmachen, handelt es sich regelmäßig um Arbeitsentgelt, das als Gegenleistung zur erbrachten Arbeitsleistung geschuldet wird (vgl. BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 116/22 - Rn. 24; 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 28, BAGE 158, 376; 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 13; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 15, BAGE 140, 239) .
  • LAG Köln, 31.01.2024 - 5 Sa 422/23

    Risikoverteilung i.H. auf die Vergütung bei Theaterbrand; Abgrenzung freie

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 25.01.2023 - 10 AZR 116/22 - Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 11.08.2023 - 10 Sa 421/22

    Tarifliche Senioritätsregel; Ausbildung zum Flugkapitän; Beförderungsanspruch;

    Denn auch eine mündliche Vertragsbedingung, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. BAG 25.01.2023 - 10 AZR 116/22, juris Rn. 19).

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 25.01.2023 - 10 AZR 116/22, juris Rn. 20).

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2023 - 8 Sa 512/22

    Künftige Förderungsmaßnahmen ohne Seniorität; Äußerungen von Arbeitnehmern als

    Sie bestimmt den Inhalt der von der von ihr erfassten Arbeitsverhältnisse, ohne ausgehandelt i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB zu sein (BAG 25.01.2023 - 10 AZR 116/22, juris Rn. 19).
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2023 - 12 Sa 529/22

    Tarifliche Senioritätsregel; Ausbildung zum Flugkapitän

    Sie bestimmt den Inhalt der von der von ihr erfassten Arbeitsverhältnisse, ohne ausgehandelt i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB zu sein (BAG 25.01.2023 - 10 AZR 116/22, juris Rn. 19).
  • LAG Thüringen, 09.08.2023 - 4 Sa 239/21

    Auslegung Klageantrag - Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel - Abbedingung des

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rechtspr. zuletzt BAG 25.1.2023 - 10 AZR 116/22, NZA 2023, 633).
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